Die Beiträge für die Finanzierung des Nationales Versicherungsbüros NVB und des Nationalen Garantiefonds NGF werden ab 1.1.2026 angepasst. Die jährlichen Beiträge für Motorräder verringern sich auf CHF 1.40, jene für schwere Motorwagen erhöhen sich auf CHF 12.60. Die Beiträge für leichte Motorwagen bleiben unverändert bei CHF 4.20. Die Beiträge werden pro Fahrzeug und Jahr erhoben.
Die Änderungen wurden notwendig, weil sich der Schadenaufwand für Motorräder verringert und jener für schwere Motorwagen erhöht hat. Die Anpassung trägt somit der tatsächlichen Schadenentwicklung in den jeweiligen Fahrzeugkategorien Rechnung. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein haben die neuen Beiträge ab 2026 genehmigt.
Beiträge pro Jahr (ab 1.1.2026) | NVB | NGF | Total |
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Motorräder | CHF 0.10 | CHF 1.30 | CHF 1.40 |
Leichte Motorwagen bis 3.5 t | CHF 0.30 | CHF 3.90 | CHF 4.20 |
Schwere Motorwagen | CHF 0.90 | CHF 11.70 | CHF 12.60 |
Die Beiträge werden durch die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer jeweils gemeinsam mit der Versicherungsprämie erhoben. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, auf deren Höhe und Erhebung die einzelnen Versicherungsgesellschaften keinen Einfluss haben.
Die Abgabe ist eine Zwecksteuer, da sie der Finanzierung spezifischer Aufgaben des NVB und NGF dient. Grundlage dafür bilden das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV). Die Beiträge werden nach anerkannten versicherungstechnischen Regeln berechnet und bedürfen der Genehmigung durch die FINMA (Art. 76a SVG, Art. 58 VVV). Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, die Versicherungsnehmenden über die Höhe der Beiträge zu informieren und die relevanten Angaben zur korrekten Beitragserhebung an die zuständigen Stellen weiterzuleiten (Art. 59 VVV).