Das NVB deckt die Haftung für Schäden, die ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger in der Schweiz und in Liechtenstein verursachen. Es betreibt zudem die Nationale Auskunftsstelle und koordiniert den Abschluss von Grenzversicherungen.
Der NGF kommt für Schäden auf, die durch unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und fahrzeugähnliche Geräte verursacht werden. Er tritt ebenfalls ein, wenn über den zuständigen Versicherer der Konkurs eröffnet worden ist. Der NGF betreibt zudem die Entschädigungsstelle.