Swiss Interclaims

Swiss Interclaims

Schäden, die in den Aufgabenbereich von NVB und NGF fallen, bearbeiten Unterzeichnende des Swiss Interclaims Agreement. Der Name «Swiss Interclaims» spiegelt den Bezug zum Ausland (international) und zum Schaden (Claims = englisch Anspruch bzw. Schaden) sowie die Funktion des Garantiefonds «unter» oder «zwischen» (inter) den Versicherern. 

Schadenreglement

Die Befähigung zur Abwicklung von Schadenfällen gemäss den Art. 74 ff. und 76 ff. SVG und das Recht, NVB & NGF zu vertreten, setzen die Unterzeichnung des „Swiss Interclaims Agreement“ voraus. Damit verpflichten sich die Vertreter, die Bestimmungen des Schadenreglements von NVB & NGF einzuhalten. Vertreter von NVB & NGF können Mitgliedsgesellschaften, der geschäftsführende Versicherer oder Schadenregulierungsunternehmen sein.

Das Schadenreglement von NVB & NGF ist in Kraft seit dem 1. Mai 2009.

Unterzeichner des Swiss Interclaims Agreement

Vorsitzender: Andreas Scherrer

Der Anlage-Ausschuss ist für die korrekte Umsetzung der Anlagepolitik zuständig. Er berät den Vorstand in sämtlichen Anlagefragen und überwacht die im Namen der beiden Vereine getätigten Anlagegeschäfte. Zu seinen weiteren Kompetenzen gehört der Kontakt zu den Banken, die für NVB & NGF tätig sind.

Vorsitzende: Kathrin Nabholz-Lattmann

Der Ausschuss Legal & Compliance beantwortet die rechtlichen Fragen, welche nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Ausschüsse fallen. Er unterstützt die beiden Vereine grundsätzlich in der Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Richtlinien. 

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