Besucherschutz

Unter dem Begriff Besucherschutz versteht man in der internationalen Motorfahrzeugschadenregulierung den Schutz von Personen, die im Ausland Opfer von Verkehrsunfällen werden. Das Besucherschutz-System deckt Unfallschäden im Ausland und ist nicht zu verwechseln mit dem Grüne Karte-System, welches Unfallschäden im Inland deckt.

Der Schutzbedarf ergibt sich daraus, dass sich Geschädigte zur Geltendmachung ihrer Ansprüche an ausländische Verursachende bzw. deren Versicherer halten müssen. Zum einen ist in den meisten Fällen ausländisches Recht anwendbar, zum anderen können sprachliche Probleme die direkte Kommunikation erschweren oder gar verunmöglichen.

Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sieht das Besucherschutz-System vor, dass jeder Staat eine eigene Auskunftsstelle betreibt, die Unterstützung bei der Information über Schadenfälle im Ausland bietet. Sie hilft beim Ermitteln des zuständigen Versicherers und teilt weitere, für die Schadenbearbeitung notwendige Informationen mit. Falls in den entsprechenden Abkommen vorgesehen, macht sie die zuständige Regulierungsstelle im Wohnsitzstaat ausfindig und stellt sicher, dass die Geschädigten ihre Ansprüche innert nützlicher Frist erhalten.

Besucherschutz in Europa
  • Im EWR-Raum ist der Besucherschutz in der europäischen Motorfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie geregelt (RL 2009/103/EG).

    Europäische Richtlinie...
  • Die Schweiz hat den Besucherschutz mit anderen Staaten inner- und ausserhalb des EWR-Raums geregelt, indem sie diverse privatrechtliche bilaterale Abkommen abgeschlossen hat.

    Bilaterale Abkommen...
Achtung:

Der Besucherschutz ist vom Grüne Karte-System klar abzugrenzen. Das Grüne Karte-System stellt sicher, dass Autofahrende bei Auslandreisen über eine ausreichende Haftpflichtversicherungsdeckung verfügen. Es gewährleistet, dass Geschädigte, die in einem Staat des Grüne Karte-Systems einen durch ein ausländisches Fahrzeug verursachten Unfall erleiden, ihre Ansprüche beim nationalen Versicherungsbüro dieses Staates bzw. beim sog. Korrespondenten des ausländischen Versicherers geltend machen können. Vereinfacht dargestellt schützt das Grüne Karte-System die Geschädigten in der Schweiz vor ausländischen Fahrzeugen. Demgegenüber schützt das Besucherschutzsystem die Schweizer Geschädigten bei Unfällen im Ausland.