Örtlicher Geltungsbereich

Russland und Belarus:
Die bilateralen Abkommen mit dem russischen und dem belarussischen Versicherungsbüro wurden per 31.5.2023 gekündigt. Die COB-Mitgliedschaft der beiden Büros wurde per 30.6.2023 suspendiert.

Iran:
Die COB-Mitgliedschaft des iranischen Versicherungsbüros wird per 1.1.2024 suspendiert.

Die zwei Kategorien von Staaten im Grüne Karte-System:

Autofahrende, deren Fahrzeuge in Staaten immatrikuliert sind, die auf der oben aufgeführten Karte hellgrün dargestellt werden, benötigen bei der Einreise in andere hellgrün dargestellte Staaten keine Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte). Sie verfügen über eine ausreichende Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsdeckung.

Bei der Einreise in die auf der oben aufgeführten Karte in dunkelgrüner Farbe dargestellten Staaten muss eine Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) mitgeführt werden. Sie bestätigt einen ausreichenden Versicherungsschutz für Fahrzeuglenkende und das Fahrzeug. 

Die schweizerischen Versicherungsgesellschaften können die Deckung für die in dunkelgrüner Farbe dargestellten Staaten allerdings einschränken, indem sie das Länderkürzel auf der Internationalen Versicherungskarte streichen. Ist das Kürzel eines Staates auf der Versicherungskarte gestrichen, gewährt das Dokument für das betreffende Gebiet keine Versicherungsdeckung. In einem solchen Fall muss beim Versicherer eine neue Karte verlangt werden, die Deckung gewährt, oder es muss bei der Einreise eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Da die Gültigkeit der Internationalen Versicherungskarte zeitlich begrenzt ist, muss diese vor Antritt einer Reise geprüft werden. 

Im Fall eines Schadens wird empfohlen, der Polizei oder dem/der Geschädigten ein Doppel oder eine Kopie der Internationalen Versicherungskarte auszuhändigen. Ist dies nicht möglich, müssen der Polizei die darin enthaltenen relevanten Daten für die Erstellung des Polizeirapports mitgeteilt werden.