Die Nationale Auskunftsstelle erteilt Geschädigten und Sozialversicherungen die erforderlichen Auskünfte, damit sie Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall geltend machen können (Art. 79a SVG).
Die Auskunftsstelle stellt den anfragenden Personen Informationen über den zuständigen Haftpflichtversicherer oder die zuständige Schadenregulierungsstelle sowie den Halter eines Fahrzeuges zur Verfügung (Art. 49d VVV). Der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse geltend machen können. Die Auskunftserteilung richtet sich nach Art. 126 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV).
NVB & NGF
Auskunftsstelle CH/FL
Postfach
8085 Zürich