Der Zweck des als Internationale Versicherungskarte oder ehemals Grüne Karte bezeichneten Versicherungsdokuments besteht darin, bei der Einreise in einen ausländischen Staat zu bescheinigen, dass das auf der Karte bezeichnete Fahrzeug mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherungsdeckung versehen ist.
Die Internationale Versicherungskarte wird von 47 Versicherungsbüros Europas und einzelner Mittelmeeranrainerstaaten herausgegeben. Diese Versicherungsbüros sind unter der Schirmherrschaft einer Dachorganisation, dem Council of Bureaux (CoB), zusammengeschlossen. Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) ist Mitglied des CoB und untersteht in dieser Eigenschaft der Verpflichtung, bei der Herausgabe der Internationalen Versicherungskarte dessen Vorgaben zu befolgen.
Das NVB hat die schweizerischen Mitgliedsgesellschaften ermächtigt, die Versicherungskarten nach seinen Vorgaben selber herauszugeben. Die Karte muss bei dem Versicherer bestellt werden, bei dem die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs besteht. In der Regel geben die Versicherer die Internationalen Versicherungskarten nach Vertragsabschluss automatisch ab.
Die Internationale Versicherungskarte muss dem unten abgebildeten Modell entsprechen. Gewisse Abweichungen sind erlaubt, solange das Modell den Vorgaben des CoB entspricht und die herausgebende Gesellschaft ein «Gut zum Druck» beim Generalsekretariat des NVB eingeholt hat. Die Internationale Versicherungskarte ist nur ausgedruckt gültig. Das Vorweisen der Versicherungskarte auf dem Bildschirm eines mobilen Geräts ist nicht zulässig.
Weiter sind folgende Gültigkeitserfordernisse zu beachten: