Page 9 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
P. 9

Das Jahr 2021: 25 Jahre NVB & NGF










              und womöglich in einer für sie fremden Sprache gegen einen Motorfahrzeug-Haftpflicht-
              versicherer vorgehen müssen. Der Schaden wird durch einen Schweizer Versicherer oder ein
              lizenziertes Schadenregulierungs-Unternehmen reguliert, für welches das NVB wiederum eine
              Garantie der Regulierungsqualität übernimmt, wie wenn ausländische Unfallverursachende
              in der Schweiz versichert wären. Bei im Ausland erlittenen Unfällen garantiert das NVB eben-
              falls, dass die Schadenregulierung durch einen Schweizer Versicherer abgewickelt werden
              kann. Sollten Schweizer Motorfahrzeughaltende selbst haftpflichtig sein, so übernimmt ein
              ausländischer Haftpflicht-Versicherer die Regulierung des Schadens gegenüber den ausländi-
              schen Geschädigten. Schweizer Unfallverursachende müssen sich also nicht weiter mit dem
              Schaden im Ausland befassen und sich mit ausländischen Geschädigten und deren Anwälten
              und Anwältinnen herumschlagen. Diesen Aufwand übernimmt dank dem NVB der eigene
              Versicherer zusammen mit seinem ausländischen Vertragspartner.
              Der NGF springt in eine Deckungs-Lücke, wenn ein Haftpflichtversicherer fehlt. In jährlich
              rund 3500 Fällen trifft das zu, weil es sich um Fahrerflucht handelt. Eher seltener handelt
              es sich um Fälle, in denen der Versicherer fehlt, weil die unfallverursachende Person keine
              ausreichende Versicherung abgeschlossen hat. Der NGF garantiert, dass bei Strassenver-
              kehrsunfällen keine Geschädigten ohne Versicherungsschutz zurückbleiben. Lücken sind
              vollkommen gedeckt, und zwar bis auf einen Selbstbehalt von CHF 1000 bei Fahrerflucht-
              fällen, bei denen nur Sachschaden entstanden ist.»


              Die Zwillinge sind nun 25 Jahre alt. Wie haben sie sich entwickelt und
              wo stehen sie heute?
              «Die Dienstleistungen wurden stets erweitert und verfeinert. Der sogenannte Besucher-
              schutz wurde z.B. erst anfangs des neuen Jahrhunderts aufgebaut. Die EU erliess damals
              eine sogenannte Besucherschutz-Richtlinie, wonach es für sämtliche MFHV der EU und
              auch des EWR zur Pflicht wurde, in jedem Staat der EU mit einem eigenen Schaden-
              regulierer präsent zu sein. Damit wurde bezweckt, dass Geschädigte, welche ausserhalb
              ihres Wohnsitzstaats einen Unfall erlitten, die Haftpflichtschäden zu Hause geltend
              machen können. Dank Verträgen, welche NVB & NGF mit ausländischen Versicherungs-
              einrichtungen abgeschlossen haben, gilt der Besucherschutz auch mit Bezug zur Schweiz.
              In der Schweiz Verunfallte werden in ihrem Wohnsitzstaat entschädigt.»


              Was wünschen Sie den Zwillingen für die nächsten 25 Jahre?
              «Ich wünsche den beiden Zwillings-Vereinen weiterhin ein gutes Gedeihen, d.h. eine Ent-
              wicklung, welche sich wie bis anhin um die Befindlichkeit von Strassenverkehrsopfern
              kümmert. In den meisten Fällen handelt es sich zum Glück nur um Blechschäden. Es gibt
              aber auch schwere Unfälle, bei welchen Personen körperlich zu Schaden kommen oder ihr
              Leben verlieren. Dann geht es darum, an die Hinterbliebenen zu denken. Sie sollen sich
              nebst dem Verlust von Angehörigen nicht noch über administrativen Aufwand im Umgang
              mit den Versicherern ärgern müssen.
              Dass Geschädigte korrekt entschädigt werden müssen, sollte für die Versicherer und ihre
              Repräsentanten selbstverständlich sein. Darüber hinaus sollten diese aber auch viel psy-
              chologisches Geschick im Umgang mit Geschädigten beweisen. In diesem Sinn haben NVB
              & NGF als Gründungsmitglieder des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht (IEVR) dazu
              beigetragen, dass die UNO in Genf (UNECE) im März 2021 eine Charta verabschiedete,
              welche die Fairness in der Schadenregulierung zum Thema macht. Es gibt nun also auch in
              der nationalen und internationalen Schadenabwicklung einen Etiketten-Standard, der für
              Geschädigte und ihre Rechtsvertreter gilt.»




                                                                                                                   9
   4   5   6   7   8   9   10   11   12   13   14