Page 9 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Das Jahr 2021: 25 Jahre NVB & NGF
und womöglich in einer für sie fremden Sprache gegen einen Motorfahrzeug-Haftpflicht-
versicherer vorgehen müssen. Der Schaden wird durch einen Schweizer Versicherer oder ein
lizenziertes Schadenregulierungs-Unternehmen reguliert, für welches das NVB wiederum eine
Garantie der Regulierungsqualität übernimmt, wie wenn ausländische Unfallverursachende
in der Schweiz versichert wären. Bei im Ausland erlittenen Unfällen garantiert das NVB eben-
falls, dass die Schadenregulierung durch einen Schweizer Versicherer abgewickelt werden
kann. Sollten Schweizer Motorfahrzeughaltende selbst haftpflichtig sein, so übernimmt ein
ausländischer Haftpflicht-Versicherer die Regulierung des Schadens gegenüber den ausländi-
schen Geschädigten. Schweizer Unfallverursachende müssen sich also nicht weiter mit dem
Schaden im Ausland befassen und sich mit ausländischen Geschädigten und deren Anwälten
und Anwältinnen herumschlagen. Diesen Aufwand übernimmt dank dem NVB der eigene
Versicherer zusammen mit seinem ausländischen Vertragspartner.
Der NGF springt in eine Deckungs-Lücke, wenn ein Haftpflichtversicherer fehlt. In jährlich
rund 3500 Fällen trifft das zu, weil es sich um Fahrerflucht handelt. Eher seltener handelt
es sich um Fälle, in denen der Versicherer fehlt, weil die unfallverursachende Person keine
ausreichende Versicherung abgeschlossen hat. Der NGF garantiert, dass bei Strassenver-
kehrsunfällen keine Geschädigten ohne Versicherungsschutz zurückbleiben. Lücken sind
vollkommen gedeckt, und zwar bis auf einen Selbstbehalt von CHF 1000 bei Fahrerflucht-
fällen, bei denen nur Sachschaden entstanden ist.»
Die Zwillinge sind nun 25 Jahre alt. Wie haben sie sich entwickelt und
wo stehen sie heute?
«Die Dienstleistungen wurden stets erweitert und verfeinert. Der sogenannte Besucher-
schutz wurde z.B. erst anfangs des neuen Jahrhunderts aufgebaut. Die EU erliess damals
eine sogenannte Besucherschutz-Richtlinie, wonach es für sämtliche MFHV der EU und
auch des EWR zur Pflicht wurde, in jedem Staat der EU mit einem eigenen Schaden-
regulierer präsent zu sein. Damit wurde bezweckt, dass Geschädigte, welche ausserhalb
ihres Wohnsitzstaats einen Unfall erlitten, die Haftpflichtschäden zu Hause geltend
machen können. Dank Verträgen, welche NVB & NGF mit ausländischen Versicherungs-
einrichtungen abgeschlossen haben, gilt der Besucherschutz auch mit Bezug zur Schweiz.
In der Schweiz Verunfallte werden in ihrem Wohnsitzstaat entschädigt.»
Was wünschen Sie den Zwillingen für die nächsten 25 Jahre?
«Ich wünsche den beiden Zwillings-Vereinen weiterhin ein gutes Gedeihen, d.h. eine Ent-
wicklung, welche sich wie bis anhin um die Befindlichkeit von Strassenverkehrsopfern
kümmert. In den meisten Fällen handelt es sich zum Glück nur um Blechschäden. Es gibt
aber auch schwere Unfälle, bei welchen Personen körperlich zu Schaden kommen oder ihr
Leben verlieren. Dann geht es darum, an die Hinterbliebenen zu denken. Sie sollen sich
nebst dem Verlust von Angehörigen nicht noch über administrativen Aufwand im Umgang
mit den Versicherern ärgern müssen.
Dass Geschädigte korrekt entschädigt werden müssen, sollte für die Versicherer und ihre
Repräsentanten selbstverständlich sein. Darüber hinaus sollten diese aber auch viel psy-
chologisches Geschick im Umgang mit Geschädigten beweisen. In diesem Sinn haben NVB
& NGF als Gründungsmitglieder des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht (IEVR) dazu
beigetragen, dass die UNO in Genf (UNECE) im März 2021 eine Charta verabschiedete,
welche die Fairness in der Schadenregulierung zum Thema macht. Es gibt nun also auch in
der nationalen und internationalen Schadenabwicklung einen Etiketten-Standard, der für
Geschädigte und ihre Rechtsvertreter gilt.»
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