Page 11 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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NVB und NGF: Geschichte









                                                 GESCHICHTE








                    NATIONALES                                 NATIONALER
                    VERSICHERUNGSBÜRO                          GARANTIEFONDS


            1949
                     Die Aufgabe des Schweizerischen Versicherungs büros
                     nimmt gemäss Auftrag vom Bund die Zurich Versiche-
                     rung wahr
                                                                                                         1959
                     Londoner Abkommen                          Durch die Einführung des SVG wird der Ausfallschutz für
                     •   Gewährleisten des Schutzes von inländischen Ver-  Verkehrsopfer durch den Bund garantiert. Schäden wer-
                       kehrsopfern gegenüber ausländischen Haftpflichtigen  den durch die Winterthur Versicherungen bearbeitet.
                     •   Gründung von Versicherungsbüros in unterzeichnen-
                       den Staaten

                     Einführung der Grünen Karte
                     •   Gründung des CoB
            1991
                     Multilaterales Garantieabkommen
                     (Kennzeichenabkommen)
                     •   Das Kennzeichen eines Motorfahrzeugs gilt im
                       Ausland als Nachweis des Versicherungsschutzes

            1993
                     Inkrafttreten des «Falsche Schilder-                                                1996
                     Abkommens»                                 Gründung des NGF
                     •   Die Zuständigkeit für falsche Schilder liegt beim   •  Die Zurich ist geschäftsführender Versicherer
                       herausgebenden Land
                                                                                                         1999
            1996                                                Zürcher I und II Abkommen
                     Gründung des NVB                           •   Garantiefondsabkommen zwischen der CH und
                     •  Die Zurich bleibt geschäftsführender Versicherer  EWR-Staaten für den Schutz bei Unfällen mit
                                                                 unbekannten oder nicht versicherten Fahrzeugen
            2003                                                                                         2003
                     Besucherschutz-Abkommen zwischen der       Neuer Notenaustausch vom 3. November
                     CH und allen EWR-Staaten                   zwischen der Schweiz und Liechtenstein
                     •  Schutz bei Unfällen im Ausland          •  Regelt die Vertretung des NGF FL durch den NGF CH


                     Inkrafttreten der Internal Regulations                                              2011
                     •   Einheitliche Regelung der Zusammenarbeit zwischen   Abschaffung der Velovignette in der CH
                       den Versicherungsbüros
                                                                                                         2014
                     Neuer Notenaustausch vom 3. November       Zürcher III Abkommen
                     zwischen der Schweiz und Liechtenstein     •   Garantiefondsabkommen zwischen der CH und
                     •   Regelt die Vertretung des NVB FL durch den NVB CH  Nicht-EWR-Staaten
            2016                                                                                         2016
                     20 Jahre NVB                               20 Jahre NGF

            2020     Die Grüne Karte wird weiss
                     •   Die Grüne Karte kann ab dem 01.07.2020 auf
                       weissem Papier gedruckt werden

            2021                                                                                         2021
                     25 Jahre NVB                               25 Jahre NGF
                                                                                                                   11
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