Russland und Belarus

Die bilateralen Abkommen zwischen den EWR-Staaten und der Schweiz einerseits und dem russischen und dem belarussischen Versicherungsbüro andererseits wurden am 1. Juni 2022 mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten auf den 31. Mai 2023 gekündigt. Die Generalversammlung 2023 des COB hat den Beschluss gefasst, die Mitgliedschaft des russischen und des belarussischen Versicherungsbüros ab dem 30. Juni 2023 für eine unbestimmte Zeit zu suspendieren.

Die Versicherungsgesellschaften der EWR-Staaten und der Schweiz dürfen keine Internationalen Versicherungskarten für die Gebiete Russlands und von Belarus mehr ausstellen. Auch werden keine Internationalen Versicherungskarten auf dem Territorium der EWR-Staaten und der Schweiz mehr akzeptiert, die vom russischen und vom belarussischen Versicherungsbüro herausgegeben wurden.

Der grenzüberschreitende Kraftfahrzeugverkehr zwischen den EWR-Ländern und der Schweiz einerseits und Russland und Belarus andererseits ist mit der Internationalen Versicherungskarte nicht mehr möglich. Reisende von und nach Russland und Belarus sind verpflichtet, Grenzversicherungen abzuschliessen.