Brexit

Grüne Karte für Autofahrten nach UK empfohlen

Medienmitteilung vom 25. Februar 2019

Kommt es zum Brexit, sind Einwohner und Einwohnerinnen der Schweiz gut beraten, neu die Grüne Karte bei Autofahrten ins Vereinigte Königreich mitzuführen. Mit dem Dokument können Autofahrende im Ausland zweifelsfrei nachweisen, dass sie über die obligatorische Haftpflichtversicherung verfügen. So lange das Vereinigte Königreich (UK) – und damit England, Schottland, Wales und Nordirland – ein Mitglied der EU ist, genügt das Schweizer Kontrollschild als Nachweis. Da aber im Falle eines Brexits unklar ist, wie die Behörden in UK künftig den Versicherungsnachweis überprüfen, empfiehlt das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) den Autofahrenden mit Reisezielen in UK, bei ihrer Haftpflichtversicherung die Grüne Karte zu bestellen. Diese stellen das Dokument kostenlos aus.

Keine Sorgen müssen sich die Versicherten bezüglich der Versicherungsdeckung machen. Die Leistungen der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsdeckung (MFH-Deckung) gelten prinzipiell auch nach einem Brexit. Offen ist alleine, wie die Behörden in UK künftig den Versicherungsnachweis kontrollieren. Führen Autofahrende eine gültige Grüne Karte mit, sollten sie damit in UK über einen genügenden Nachweis verfügen. Dies gilt sowohl für Autofahrende aus der Schweiz wie auch für Autofahrende aus dem Fürstentum Liechtenstein.   

Generell empfiehlt das NVB, gleichzeitig zu prüfen, ob das Fahrzeug auch für den Fall eines Kollisionsschadens ausreichend versichert ist. Die sogenannte Vollkasko-Deckung ist im Ausland von Vorteil, da die Klärung der Schuldfrage teilweise sehr lang dauert und nach ausländischem Recht auch bei klarer Schuld des/der Unfallverursachenden nicht immer die gesamten Reparaturkosten entschädigt werden.

Bei Fragen betreffend Versicherungsschutz im Ausland wenden sich Interessierte mit Vorteil an den eigenen Versicherer. Fragen zum zuständigen Schadenregulierer im konkreten Schadenfall beantwortet die Auskunftsstelle des Nationalen Versicherungsbüro Schweiz (NVB).