Page 10 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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NVB und NGF: Gesetzliche Aufgaben









                                       GESETZLICHE AUFGABEN









           NATIONALES VERSICHERUNGSBÜRO                        NATIONALER GARANTIEFONDS
           SCHWEIZ                                             SCHWEIZ

           Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz             Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF)
           (NVB) deckt die Haftung für Schäden, die            kommt für Schäden auf, die durch unbekann-
           ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger            te oder nicht versicherte Motorfahr zeuge,
           in der Schweiz und in Liechtenstein verur-          Anhänger, Fahrräder und fahrzeug ähnliche
           sachen. Dabei wird es von Mitgliedsgesell-          Geräte in der Schweiz und in Liechtenstein
           schaften oder von anerkannten Schaden-              verursacht werden. Anspruchsberechtigt sind
           regulierungs unternehmen vertreten.                 Bürger und Wohnsitz berechtigte beider Staa-
                                                               ten sowie von EWR-Staaten und solchen, die
           Dies ermöglicht Ge schädigten, sich bei Un-         das Gegenrecht gewähren. Leistungen des
           fällen mit ausländischer Beteiligung an eine        NGF werden nur dann erbracht, wenn kein
           Stelle in der Schweiz oder in Liechtenstein zu      anderer Versicherer für den Schaden aufkom-
           wenden und die Schadenfälle gemäss den              men muss.
           hier im Land geltenden Bestimmungen abzu-
           wickeln. Zu diesem Zweck betreibt das NVB           Der NGF betreibt weiter die Entschädigungs-
           die Nationale Auskunftsstelle. Sie orientiert       stelle. Diese tritt ein, wenn Geschädigte vom
           Geschädigte darüber, welche Regulierungs-           zuständigen Versicherer oder Schadenregulie-
           stellen sich mit ihren Ansprüchen befassen          rer nicht innert nützlicher Frist Antworten auf
           müssen.                                             Forderungen aus Verkehrsunfällen erhalten.

           Ebenso koordiniert das NVB das Abschliessen         Der NGF tritt ausserdem ein, wenn über den
           von Grenzversicherungen, die nötig sind,            zuständigen Motorfahrzeugversicherer der
           wenn bei einer Einreise in die Schweiz oder         Konkurs eröffnet wurde.
           nach Liechtenstein keine ausreichende und
           anerkannte Versicherung vorgewiesen wer-
           den kann.








                     Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeughaftpflicht-
                    versicherung zugelassenen Versicherungseinrichtungen bilden und

                      betreiben gemeinsam das Nationale Versicherungsbüro und

                                         den Nationalen Garantiefonds.

                                               Art. 74 SVG / Art. 76 SVG








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