Page 12 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Organisation: Vorstand
ORGANISATION
VORSTAND
Das NVB und der NGF sind zwei Vereine im versammlung aus dem Kreis der Vorstands-
Sinne des Zivilgesetzbuches. Weil alle in der mitglieder gewählt. Er beruft die Sitzungen
Schweiz und in Liechtenstein tätigen Motor- ein und leitet die Verhandlungen.
fahrzeughaftpflichtversicherer gleichzeitig
bei beiden Vereinen Mitglied sein müssen, Der Vorstand des NVB und des NGF nimmt
werden die Vereine in Personalunion geführt. die Oberleitung des Vereins wahr und ent-
Die Mitglieder versammlungen und die Vor- scheidet über alle Angelegenheiten, die nicht
stände der beiden Vereine treten somit als nach Gesetz oder Statuten der Mitgliederver-
einziges Organ auf, da sie gleich zusammen- sammlung vorbehalten sind. Er bezeichnet
gesetzt sind. ausserdem den geschäfts führenden Versiche-
rer der beiden Vereine. Zudem erstellt er den
Der Vorstand des NVB und des NGF wird alle Jahresbericht und die Jahresrechnung, be-
drei Jahre von der Mitgliederversammlung reitet die Mitgliederversammlung vor und ist
gewählt. Er besteht aus fünf bis neun Perso- für den Verkehr mit den Aufsichtsbehörden
nen. Der Präsident wird von der Mitglieder- zuständig.
Welche Ziele verfolgen Sie in Ihrer neuen Funktion als Vorstandsmitglied von
NVB & NGF?
«Als Vorstandsmitglied von NVB & NGF und als Vorsitzender des Anlage-Ausschusses
möchte ich insbesondere zum langfristigen Erfolg bei der Verwaltung der Anlagegelder
beitragen. Eine optimale Struktur der Anlagen unter den Gesichtspunkten Sicherheit,
Liquidität und Rentabilität stehen dabei im Vordergrund. Ein effizientes Controlling der
verschiedenen Leistungserbringer ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt meiner Funktion.»
Welches sind Herausforderungen in der Vorstandsarbeit für die beiden Vereine?
«Das sich ständig verändernde Umfeld sehe ich als grösste Herausforderung in der Vor-
standsarbeit – sei dies nun auf regulatorischer, geschäftlicher, technischer oder anlage-
politischer Ebene. Veränderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen
einzuleiten, das ist entscheidend.»
Andreas Scherrer, Mitglied des Vorstands
und Vorsitzender Anlage-Ausschuss seit 1.9.2020
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