Page 15 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Organisation: Ausschüsse
ANLAGE-AUSSCHUSS
Der Anlage-Ausschuss ist für die korrekte Umsetzung der Anlagepolitik der beiden Vereine
zuständig. Er berät den Vorstand in sämtlichen Anlagefragen und überwacht die im Namen
der beiden Vereine getätigten Anlagegeschäfte. Zu seinen weiteren Kompetenzen gehört der
Kontakt zu den Banken, die für NVB & NGF tätig sind.
Andreas Scherrer: «Hohe Volatilität an den Börsen verbunden mit Unsicherheit über die
wirtschaftliche Entwicklung führen bei Investoren oft zu falschen Entscheidungen. Eine
langfristig ausgerichtete Anlagestrategie und eine breite Diversifikation der Anlageportfolios
bilden daher das Fundament für eine solide Performance.»
AUSSCHUSS KOMMUNIKATION
Der Ausschuss Kommunikation sorgt für die richtige Umsetzung der Kommunikationsstrategie
von NVB & NGF und berät den Vorstand in sämtlichen Kommunikationsfragen. Er ist namentlich
für den Auftritt der beiden Vereine in der Öffentlichkeit zuständig und tritt bei Geschäften von
grundsätzlicher Bedeutung mit der Presse in Kontakt.
Sascha Lüchinger: «Die Vereinfachung des Gebrauchs der Internationalen Versicherungs-
karte - die Grüne Karte kann in der Schweiz seit dem 1. Juli 2020 auf weissem Papier
gedruckt werden - ist ein Meilenstein in der Zusammenarbeit der Nationalen Versicherungs-
büros der CoB-Staaten. Diese Neuerung war Anlass für einen Auftritt in den Schweizer
Medien.»
AUSSCHUSS LEGAL & COMPLIANCE
Der Ausschuss Legal & Compliance beantwortet die rechtlichen Fragen, welche nicht in den
Zuständigkeitsbereich anderer Ausschüsse fallen und unterstützt die beiden Vereine grundsätz-
lich in der Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Richtlinien.
Kathrin Nabholz-Lattmann: «Dieses Jahr wurde aufgrund der Covid-19 Pandemie die
Theo rie zur Praxis. Dank unserem überarbeiteten Business-Continuity-Concept konnten wir
trotz Krisensituation allen unseren Aufgaben gerecht werden.»
STEERING COMMITTEE
Das Steering Committee ist für den Kontakt der beiden Vereine zum geschäftsführenden Ver-
sicherer zuständig. Es beantwortet Grundsatzfragen rund um den Geschäftsführervertrag, den
NVB & NGF mit dem geschäftsführenden Versicherer abgeschlossen haben.
Thomas Lang: «In bilateralen Besprechungen zwischen den Verantwortlichen der Zurich
und NVB & NGF konnten alle wesentlichen Diskussionspunkte bereinigt werden. Die Zusam-
menarbeit mit dem geschäftsführenden Versicherer funktioniert so gut, dass im vergange-
nen Jahr keine Sitzungen des Steering Committees nötig waren.»
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