Page 11 - Jahresabschluss ohne Revisionsbericht 2020 - NBI-NGF
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ANHANG PER 31. DEZEMBER 2020
NATIONALES VERSICHERUNGSBÜRO SCHWEIZ (NVB)
NAME, ZWECK, RECHTSFORM UND SITZ BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) ist eine
vom Strassenverkehrsgesetz (SVG) vorgesehene Einrich- Die Finanzanlagen werden zum Niederstwertprinzip
tung, die folgende gesetzliche Aufgaben wahrnimmt bewertet. Die übrigen Positionen sind zum Nominalwert
(Art. 74 des Strassenverkehrsgesetzes): ausgewiesen.
a) Die Haftung für Schäden, die durch ausländische ANZAHL VOLLZEITSTELLEN IM
Motorfahrzeuge und Anhänger in der Schweiz und in JAHRESDURCHSCHNITT
Liechtenstein verursacht werden, soweit nach diesem
Gesetz eine Versicherungspflicht besteht. Die Zahl der Vollzeitstellen in den Jahren 2019 und 2020
b) Der Betrieb der Auskunftsstelle nach Artikel 79a. belief sich auf unter zehn.
c) Koordination des Abschlusses von Grenzversiche-
rungen für in die Schweiz und in Liechtenstein ERLÄUTERUNGEN ZU AUSSER-
einreisende Motorfahrzeuge, die nicht über den ORDENT LICHEN, EINMALIGEN ODER
erforderlichen Versicherungsschutz verfügen. PERIODEN FREMDEN POSITIONEN
DER ERFOLGSRECHNUNG
Ferner garantiert das NVB auf Grund internationaler
Abkommen Verpflichtungen seiner Mitgliedgesellschaften In der Berichts- und Vorperiode lagen keine wesentlichen
im Ausland gegenüber den dort ansässigen Versiche- ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden
rungsbüros. In der Bilanz werden die entsprechenden Ereignisse vor.
potentiellen Verpflichtungen durch die Position «Solidari-
tätsfonds» abgedeckt.
WESENTLICHE EREIGNISSE NACH
DEM BILANZSTICHTAG
Der Verein hat seinen Sitz in Zürich mit Zweigniederlas-
sungen in Lausanne und Lugano. Weitere Informationen
zum NVB sind verfügbar unter www.nbi-ngf.ch. Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen
Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der
Jahresrechnung 2020 beeinträchtigen könnten bzw. an
ALLGEMEINE ANGABEN dieser Stelle offengelegt werden müssten.
ÜBER DIE IN DER JAHRESRECHNUNG
ANGEWANDTEN GRUNDSÄTZE
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den
Bestimmungen des neuen Schweizer Rechnungslegungs-
rechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt.
Die Buchführung und Rechnungslegung erfolgt in
Landeswährung (Schweizer Franken).
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