Am 30.09.2008 wurde in Zagreb zwischen dem Kroatischen Versicherungsbüro (HUO), vertreten durch dessen Geschäftsführer, Herrn Hrvoje Paukovic, und dem Nationalen Versicherungsbüro (NVB), vertreten durch dessen Präsidenten, Herrn Martin Metzler, ein Besucherschutzabkommen unterzeichnet.
Dieses Abkommen tritt ab sofort in Kraft und sieht die sinngemässe Anwendung wichtiger Bestimmungen der 4. KH-Richtlinie der EU im Verhältnis zwischen den beigetretenen MF-Haftpflichtversicherern der beiden Länder vor. Dies bedeutet namentlich, dass die Versicherer im jeweils anderen Staat Schadenregulierungsbeauftragte ernennen und diese den Nationalen Auskunftsstellen melden.